Rehabilitation Bewilligung

Bewilligung einer psychiatrischen Rehabilitation

Der Antrag zur Bewilligung einer Rehabilitation wird von den Versicherten über eine Ärztin/einen Arzt für Allgemeinmedizin oder eine Fachärztin/einen Facharzt für Psychiatrie gestellt. Sobald der Antrag vom Sozialversicherungsträger (PVA) bewilligt ist, können Sie einen Aufnahmetermin bei uns vereinbaren.

Die Antragstellung auf Mitnahme von Kindern bei fehlender Betreuungsalternative erfolgt ebenfalls über den Versicherungsträger (PVA).

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